Ablauf: Vom Entwurf zur Genehmigung
Grundlagenermittlung (LPH 1)
Klärung Ihrer Anforderungen, Grundstücksanalyse, Prüfung des Bebauungsplans oder §34-Einfügung, Bauvoranfrage bei Bedarf.
1–2 WochenVorentwurf (LPH 2)
Erster Entwurf mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten. Abstimmung mit Ihnen. Kostenschätzung nach DIN 276.
2–3 WochenEntwurfsplanung (LPH 3)
Durchgearbeiteter Entwurf im Maßstab 1:100. Alle Räume, Fenster, Türen und Materialien festgelegt. Kostenberechnung.
2–3 WochenGenehmigungsplanung (LPH 4)
Erstellung aller Bauvorlagen nach BbgBauVorlV: Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Nachweise. Einreichung beim Bauamt.
1–2 WochenBehördliche Prüfung
Prüfung durch das Bauordnungsamt. Nachforderungen werden von mir bearbeitet. Erteilung der Baugenehmigung.
1–4 MonatePlanung + Genehmigung: 3–6 Monate (abhängig von Komplexität und Bauamt)
Kosten: Was ein Bauantrag in Brandenburg kostet
| LEISTUNG | KOSTEN | ANMERKUNG |
|---|---|---|
| Bauantrag EFH (LPH 1–4) | ab 8.500 € | Einfamilienhaus bis 150 m², netto |
| Bauantrag EFH (LPH 1–5) | ab 16.500 € | inkl. Ausführungsplanung, netto |
| Nutzungsänderung | ab 4.500 € | abhängig von Komplexität |
| Anbau / Erweiterung | ab 5.000 € | abhängig von Größe |
| Behördengebühren | 400 – 1.500 € | ca. 0,5–1 % der Rohbausumme |
| Statik (extern) | 2.500 – 4.500 € | Standsicherheitsnachweis |
| Energienachweis (GEG) | 800 – 1.500 € | Wärmeschutznachweis |
Unterlagen: Was wird eingereicht?
Die Brandenburgische Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV) regelt, welche Unterlagen dem Bauantrag beizufügen sind. Als Ihr Architekt erstelle ich alle erforderlichen Dokumente:
In Brandenburg können Bauanträge digital über das Virtuelle Bauamt (VBA) eingereicht werden. Ich übernehme die digitale Einreichung für Sie – inklusive aller Unterschriften und Nachweise.
Verfahrensarten nach BbgBO
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 63 BbgBO)
Für Wohngebäude bis zu drei Geschossen und Gebäude geringer Höhe. Keine Prüfung der bautechnischen Nachweise durch das Bauamt – diese werden durch einen Prüfingenieur geprüft. Bearbeitungszeit: ca. 1–3 Monate.
Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BbgBO)
Für Sonderbauten, Hochhäuser und Gebäude mit besonderer Nutzung. Vollständige Prüfung aller Nachweise durch das Bauamt. Bearbeitungszeit: ca. 2–4 Monate, bei Sonderbauten auch länger.
Genehmigungsfreie Vorhaben (§ 61 BbgBO)
Bestimmte Vorhaben sind in Brandenburg genehmigungsfrei: Garagen bis 50 m², Terrassenüberdachungen bis 30 m², Gartenhäuser bis 75 m³. Trotzdem müssen alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Häufige Fragen zum Bauantrag in Brandenburg
Was kostet ein Bauantrag in Brandenburg?
Die Architektenleistung für einen Bauantrag (LPH 1–4) kostet für ein Einfamilienhaus ab ca. 8.500 € netto (Orientierung: HOAI 2021, Honorarzone III, Mittelsatz). Hinzu kommen Behördengebühren von ca. 0,5–1 % der Rohbausumme (typisch 400–1.500 €) sowie Kosten für Statik (2.500–4.500 €) und Energienachweis (800–1.500 €).
Wie lange dauert ein Bauantrag in Brandenburg?
Die Planung dauert 4–8 Wochen, die behördliche Bearbeitung im vereinfachten Verfahren (§ 63 BbgBO) 1–3 Monate. Gesamtdauer: 3–6 Monate. Bei vollständigen Unterlagen und unkomplizierter Lage geht es schneller.
Brauche ich einen Architekten für den Bauantrag?
Ja. In Brandenburg dürfen nur bauvorlageberechtigte Personen Bauanträge einreichen (§ 65 BbgBO). Das sind Architekten mit Kammermitgliedschaft oder Bauingenieure mit Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure.
Was passiert, wenn der Bauantrag abgelehnt wird?
Eine Ablehnung ist selten, wenn der Antrag professionell vorbereitet ist. Bei Nachforderungen bearbeite ich diese für Sie. Bei einer Ablehnung prüfe ich die Begründung und berate Sie zu Alternativen (Änderung, Widerspruch, Bauvoranfrage).
Kann ich den Bauantrag selbst einreichen?
Nein. In Brandenburg ist die Bauvorlageberechtigung gesetzlich vorgeschrieben. Sie benötigen einen Architekten oder bauvorlageberechtigten Ingenieur, der die Unterlagen erstellt und unterschreibt.
Wie lange ist eine Baugenehmigung gültig?
Eine Baugenehmigung in Brandenburg ist 6 Jahre gültig (§ 73 BbgBO). Innerhalb dieser Frist muss mit dem Bau begonnen werden. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.
Bauantrag in Brandenburg? Sprechen Sie mich an.
Kostenloses Erstgespräch – 30 Minuten, in denen wir klären, wo Sie stehen und was der nächste Schritt ist. Kein Verkaufsgespräch, sondern fachliche Einschätzung.
JETZT HONORAR BERECHNEN →Haftungsausschluss: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Architektenberatung. Alle Kostenangaben sind Richtwerte und können je nach Vorhaben, Grundstück und Region abweichen. Stand: Mai 2026. Rechtsgrundlagen: Brandenburgische Bauordnung (BbgBO), Brandenburgische Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV), Brandenburgische Baugebührenordnung (BbgBauGebO).