Hausprototypen · Architektenplanung zum Festpreis

So funktioniert es

Sie kaufen kein Fertighaus. Sie beauftragen einen Architekten – und ein Bauunternehmen. Zwei Verträge, klare Rollen, ein kalkulierbares Ergebnis.

Der Ablauf

01

Prototyp wählen

Sie wählen einen der über 20 Hausprototypen – oder lassen sich beraten, welcher zu Ihrem Grundstück und Budget passt. Alle Prototypen sind planungsrechtlich für Brandenburg entwickelt und mit regionalen Bauunternehmen kalkuliert.

02

Erstgespräch & Grundstücksprüfung

Im kostenpflichtigen Erstgespräch (2 Std., 247 € – wird bei Beauftragung vollständig auf das Honorar angerechnet) klären wir: Passt der Prototyp auf Ihr Grundstück? Gibt es Besonderheiten im Bebauungsplan oder nach §34 BauGB? Welche Nebenkosten kommen auf Sie zu?

03

Zwei Verträge – klare Rollen

Sie schließen zwei Verträge ab: (1) einen Architektenvertrag mit mir nach HOAI Lph 1–4 – ich plane ausschließlich in Ihrem Interesse. (2) einen Bauvertrag mit dem Bauunternehmen Ihrer Wahl – ich habe die Preise vorab mit 3–4 regionalen Anbietern festgelegt, damit Sie Kostensicherheit haben.

04

Baugenehmigungsplanung

Ich erstelle alle Unterlagen für die Baugenehmigung: Lageplan, Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Baubeschreibung, Nachweise. Der Prototyp ist bereits entwickelt – das spart Zeit und reduziert mein Honorar spürbar gegenüber einem vollständigen Neuentwurf. Bei individuellen Entwürfen kommt zusätzlich die Entwurfsplanung (LPH 3) hinzu: 4–12 Wochen. Die Genehmigungsplanung (LPH 4) wird beim Landkreis eingereicht – Bearbeitungszeit in Brandenburg ca. 8–12 Wochen bei vollständigen Unterlagen.

05

Baugenehmigung & Übergabe

Nach Erteilung der Baugenehmigung erhalten Sie alle Planungsunterlagen. Das Bauunternehmen baut nach diesen Plänen. Auf Wunsch begleite ich auch die Ausführungsplanung (Lph 5) – dann zu einem gesonderten Festpreis.

Zwei Verträge – klare Rollen

Wer macht was – und warum?

ArchitektBauunternehmen
VertragspartnerAndreas Schulz ArchitektRegionaler Baupartner (Festpreis)
LeistungPlanung Lph 1–4 (Baugenehmigung)Bau des Hauses
HonorarHOAI Zone III, Prototyp-Rabatt · Festpreis (12 Monate gültig)Festpreis (12 Monate gültig)
InteressenlageAusschließlich für den BauherrnWirtschaftliche Ausführung
HaftungPlanungshaftung nach HOAIAusführungshaftung nach VOB/B

Häufige Fragen

Was Bauherren wissen wollen

Warum zwei Verträge statt einem?

Ein Bauträger schließt einen Vertrag ab – er plant und baut. Das klingt einfach, hat aber einen Nachteil: Der Bauträger plant so, dass er günstig bauen kann, nicht so, dass Sie das beste Ergebnis bekommen. Ich als Architekt arbeite ausschließlich für Sie. Das ist der entscheidende Unterschied.

Was passiert, wenn ich Änderungen am Prototyp möchte?

Kleine Anpassungen (Fenstergrößen, Raumaufteilung) sind im Rahmen der Planung möglich. Bei größeren Änderungen oder Sonderwünschen entfällt der Prototyp-Rabatt und es gilt das volle HOAI-Honorar. Das klären wir im Erstgespräch.

Wie lange gilt der Festpreis des Bauunternehmens?

12 Monate ab Vertragsschluss. Ausgenommen sind unvorhersehbare Ereignisse wie Pandemien, Kriege, Naturkatastrophen oder extreme Börseneinbrüche, die die Materialkosten unkalkulierbar machen.

Was ist, wenn mein Grundstück besondere Anforderungen hat?

Bei Hanglage, schwierigem Baugrund, Altlasten oder besonderen planungsrechtlichen Anforderungen können zusätzliche Kosten entstehen (z.B. Bodengutachten, Sonderstatik). Diese werden im Erstgespräch besprochen und separat ausgewiesen.

Kann ich auch einen Individualentwurf beauftragen?

Ja. Wenn keiner der Prototypen zu Ihnen passt oder Sie einen vollständig individuellen Entwurf wünschen, beauftragen Sie mich mit einer vollständigen HOAI-Planung. Das Honorar richtet sich dann nach der Bausumme und Honorarzone – ohne Prototyp-Rabatt.

Bereit für den ersten Schritt?

Kostenpflichtiges Erstgespräch (2 Std., 247 €) – wird bei Beauftragung vollständig auf das Honorar angerechnet. Vor Ort, per Video oder im Büro Kyritz.

Gespräch anfragen

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